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   BSG, 17.09.1980 - 9 RV 41/79   

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BSG, 17.09.1980 - 9 RV 41/79 (https://dejure.org/1980,17946)
BSG, Entscheidung vom 17.09.1980 - 9 RV 41/79 (https://dejure.org/1980,17946)
BSG, Entscheidung vom 17. September 1980 - 9 RV 41/79 (https://dejure.org/1980,17946)
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  • BSG, 24.06.1958 - 10 RV 1131/56
    Auszug aus BSG, 17.09.1980 - 9 RV 41/79
    .gilt (BSGE 6, 256, 262f; 7, 240 = Sozialgerichtsbarkeit 1960, 78 mit kritischer Anmerkung von Friederichs), unterliegen der Beurteilung des Revisionsgerichts auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach dem Gesetz unanfechtbar sind.

    Aus diesen Gründen wäre selbst dann nicht anders zu entscheiden, wenn allgemein Beschlüsse über die Ablehnung einer Beweisaufnahme nach 5 109 SGG ebenso wie in dem in BSGE 7, 240 veröffentlichten Urteil des 10. Senats des BSG weiterhin nicht als "unanfechtbar" iS des 5 548 ZPO zu bem" urteilen wären (vgl aber die Kritik Friederiohsl Neue von.

  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 97/57
    Auszug aus BSG, 17.09.1980 - 9 RV 41/79
    .gilt (BSGE 6, 256, 262f; 7, 240 = Sozialgerichtsbarkeit 1960, 78 mit kritischer Anmerkung von Friederichs), unterliegen der Beurteilung des Revisionsgerichts auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach dem Gesetz unanfechtbar sind.
  • RG, 17.04.1939 - IV 210/38

    Kann die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, durch die einer Partei das

    Auszug aus BSG, 17.09.1980 - 9 RV 41/79
    Gleichwohl könnte eine durch sie entstandene Folge, die sich in dem mit der Revision anfechtbaren Urteil auswirkt, zB als Verfahrensfehler der unzureichenden Sachaufklärung, durch das Revisionsgericht zu kontrollieren sein (RGZ 160, 157, 160f; BGH LM Nr. 2 zu 5 548 ZPO; BVerwG Sammlung Buchholz 448.0 5 21 WehrpflG Nr. 11; Stein/Jonas/Grunsky, Kommentar zur ZPO, 20. Auflage 1977, 5 548, RdNr 2; Friederichs aaO).
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